THERAPIE & PRAXIS

Blankoverordnung: Planung in der Physiotherapiepraxis

Die Blankoverordnung verändert die Verantwortung im Behandlungsablauf. Was Physiotherapiepraxen organisatorisch und wirtschaftlich prüfen sollten.

Patrick SchneiderVeröffentlicht am 10.10.20262 Min. Lesezeit
Physiotherapeutin plant Termine und Behandlungen am Schreibtisch

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Geltungsbereich und Vertragsstand prüfen.
  • Planung, Dokumentation und Abrechnung abstimmen.
  • Auslastung und Aufwand regelmäßig vergleichen.

Aktuelle Regeln als Ausgangspunkt nehmen

Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht für die Physiotherapie einen gesonderten Vertrag zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nach § 125a SGB V. Dazu gehören Anlagen und Vergütungsvereinbarungen mit einem Stand für 2026. Daraus folgt keine allgemeine freie Behandlung ohne ärztliche Verordnung.

Prüfen Sie zuerst, für welche Fälle das Modell gilt und welche Vorgaben Ihre Praxis erfüllen muss. Die fachliche Entscheidung zur Behandlung richtet sich nach dem Vertrag und dem individuellen Bedarf. Dieser Artikel behandelt die Planung, nicht die medizinische Auswahl von Maßnahmen.

Den Ablauf vor der ersten Behandlung festlegen

  • Wer prüft die Verordnung und die Voraussetzungen?
  • Wie werden Termine, Behandlungsplanung und Änderungen dokumentiert?
  • Wie werden relevante Zeiträume und Vertragsvorgaben überwacht?
  • Wer kontrolliert die Abrechnung vor dem Versand?

Verwenden Sie einen nachvollziehbaren Ablauf im Team. Unterschiedliche Zuständigkeiten ohne gemeinsamen Informationsstand können Rückfragen und Nacharbeit erzeugen. Prüfen Sie mit Ihrer Softwarebetreuung, welche Funktionen den konkreten Prozess unterstützen.

Vergütung und Personaleinsatz zusammen betrachten

Eine veränderte Vergütungsstruktur lässt sich nicht allein anhand einzelner Preise beurteilen. Ermitteln Sie Behandlungskapazität, Organisationszeit und Dokumentationsaufwand. Berücksichtigen Sie, wann Leistungen abgerechnet werden und Gelder eingehen.

Nutzen Sie die aktuell gültigen Vergütungsunterlagen und prüfen Sie, wie Ihre Abrechnungssoftware sie verarbeitet. Aussagen wie „jede Blankoverordnung bringt mehr Gewinn“ wären zu pauschal. Wirtschaftlichkeit hängt vom tatsächlichen Aufwand und Ihrer Praxisstruktur ab.

Vier Fragen für Ihre Praxisplanung

  1. Kennt das Team den geltenden Vertragsrahmen?
  2. Sind Planung und Dokumentation im System abbildbar?
  3. Ist der Personaleinsatz mit anderen Terminen vereinbar?
  4. Werden Abweichungen und Rückfragen regelmäßig ausgewertet?

Halten Sie offene Punkte fest, bevor Sie zusätzliche Kapazitäten schaffen. Zur wirtschaftlichen Beratung helfen Auswertungen über Termine, Personalkosten und organisatorischen Aufwand. Für den übergreifenden Aufbau einer Praxis lesen Sie auch Physiotherapiepraxis gründen.

Ihr nächster Schritt

Schneider Ärzteberatung unterstützt Sie dabei, die wirtschaftlichen Fragen Ihres Vorhabens zu ordnen. Für rechtliche, steuerliche oder technische Detailfragen beziehen Sie die jeweils zuständigen Fachleute ein. Persönliche Beratung anfragen.

Quellen und fachlicher Stand

Stand: 10. Oktober 2026. Der Beitrag bietet allgemeine Orientierung; maßgeblich sind die aktuellen Regeln und Ihre individuelle Situation.

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