THERAPIE & PRAXIS

TI-Anschluss: Investitionen der Therapiepraxis planen

Telematikinfrastruktur in der Therapiepraxis: Welche Zugangs-, Software- und Betriebskosten Sie vor der Entscheidung mit Anbietern klären sollten.

Patrick SchneiderVeröffentlicht am 10.10.20262 Min. Lesezeit
Physiotherapeutin richtet ein Kartenlesegerät am Empfang ein

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

  • Aktuellen Stand für den eigenen Beruf prüfen.
  • Einrichtung und laufende Kosten getrennt vergleichen.
  • Förder- und Erstattungsbedingungen schriftlich klären.

Digitalisierung braucht einen konkreten Plan

Die gematik hat im Februar 2026 eigene Informationsseiten zum TI-Anschluss für Heil- und Hilfsmittelerbringende vorgestellt. Für Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie bedeutet das: Prüfen Sie den aktuellen Stand für Ihren Beruf und Ihre Einrichtung. Roadmaps beschreiben Planung; konkrete Pflichten und Fristen müssen gesondert verifiziert werden.

Kaufen Sie nicht allein unter dem Eindruck einer allgemein genannten Frist. Lassen Sie sich die für Ihre Situation maßgeblichen Anforderungen erläutern und schriftlich bestätigen. Dieser Beitrag nennt bewusst keine pauschale Anschlussfrist für sämtliche Therapieberufe.

Welche Bausteine Sie vergleichen sollten

  • Erforderliche Ausweise und Institutionsnachweise
  • Zugang zur TI und zugelassene Komponenten
  • Zusammenspiel mit der Praxissoftware
  • Einrichtung, Schulung und technischer Support
  • Laufende Gebühren, Vertragslaufzeit und Kündigung

Die gematik erläutert die Zugangsbausteine und nennt Informationswege zu zugelassenen Anbietern. Welche konkrete Lösung passt, hängt von vorhandener Technik und den benötigten Anwendungen ab. Lassen Sie die technische Umsetzung durch geeignete Fachleute prüfen.

Angebote mit Gesamtkosten vergleichen

Stellen Sie Einmalaufwand und monatliche Kosten getrennt dar. Ergänzen Sie mögliche Zusatzkosten für Softwaremodule, Wartung, Austausch oder Support. Ein niedriger Einstiegspreis kann langfristige Vertragskosten verdecken.

Fordern Sie einen nachvollziehbaren Leistungsumfang an: Was ist enthalten, was optional, und wer ist für Störungen zuständig? Prüfen Sie auch, wie der Praxisbetrieb während der Einrichtung weiterläuft. Eigene Arbeitszeit und Schulungsbedarf gehören in die Planung.

Erstattung nicht ungeprüft voraussetzen

Für die Physiotherapie veröffentlicht der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zum Ausgleich von TI-Kosten. Prüfen Sie den einschlägigen Vertrag, Anspruchsvoraussetzungen und Ablauf. Die Existenz einer Regelung bedeutet nicht, dass jedes Angebot vollständig erstattet wird.

Planen Sie vorsichtig, solange Höhe und Zahlungszeitpunkt nicht geklärt sind. Bringen Sie zur Beratung Anbieterangebote, vorhandene Softwareverträge und Informationen zur möglichen Erstattung mit. Gemeinsam lässt sich der Kapitalbedarf einordnen; Anschluss und technische Freigaben bleiben Aufgaben der zuständigen Stellen.

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Quellen und fachlicher Stand

Stand: 10. Oktober 2026. Der Beitrag bietet allgemeine Orientierung; maßgeblich sind die aktuellen Regeln und Ihre individuelle Situation.

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