Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Patrick Schneider – Schneider Ärzteberatung

Entwurf für die Vermittlung gewerblicher Finanzierungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist Patrick Schneider, handelnd unter „Schneider Ärzteberatung“, Franz-Schmid-Straße 34a, 87616 Marktoberdorf, E-Mail: info@schneider-aerzteberatung.de.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für gesondert vereinbarte Leistungen zur Vorbereitung und Vermittlung gewerblicher Finanzierungen, insbesondere für Arztpraxen, Apotheken und Therapiepraxen.

Sie richten sich ausschließlich an Kunden, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Finanzierungen, die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften unterliegen, einschließlich entsprechend geschützter Existenzgründungsfinanzierungen, sind von diesem Entwurf nicht erfasst.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Gegenstand der Zusammenarbeit

Schneider Ärzteberatung unterstützt den Kunden im vereinbarten Umfang bei der Erfassung seines Finanzierungsbedarfs, der Zusammenstellung von Unterlagen und der Vorbereitung sowie Begleitung einer Finanzierungsanfrage.

Art und Umfang der Leistungen werden für das jeweilige Vorhaben vereinbart. Die Tätigkeit erfolgt innerhalb der bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Vermittlungsbefugnisse. Eine Untersuchung des gesamten Finanzierungsmarkts ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und zulässig ist.

Rechtsberatung, Steuerberatung und verbindliche Unternehmens- oder Praxisbewertungen sind nicht Bestandteil dieser Leistungen.

3. Beauftragung

Eine Kontaktaufnahme oder die Vereinbarung eines unverbindlichen Erstgesprächs begründet allein keinen entgeltlichen Beratungsauftrag.

Eine weitergehende Beauftragung kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kunden und Schneider Ärzteberatung zustande. Diese Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vor Vertragsschluss bereitgestellt und wirksam vereinbart werden.

4. Finanzierungsentscheidung

Über die Gewährung eines Darlehens, dessen Höhe, Konditionen und erforderliche Sicherheiten entscheidet ausschließlich das jeweilige Kreditinstitut.

Schneider Ärzteberatung schuldet keine Kreditzusage und keinen bestimmten Finanzierungserfolg. Ein Darlehensvertrag wird zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut geschlossen. Für diesen gelten die jeweils vereinbarten Darlehensbedingungen.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und nach bestem Wissen richtig zur Verfügung. Änderungen, die für das Finanzierungsvorhaben erheblich sind, teilt er zeitnah mit.

Der Kunde prüft die ihm vorgelegten Anträge und Vertragsunterlagen vor ihrer Freigabe oder Unterzeichnung. Rückfragen zu unklaren Angaben oder Bedingungen sollen vor einer verbindlichen Erklärung geklärt werden.

Handelt eine Person für den Kunden, muss sie über die erforderliche Vertretungsbefugnis verfügen.

6. Vergütung

Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Ob für weitere Leistungen ein vom Kunden zu zahlendes Entgelt anfällt, wird vor der Beauftragung ausdrücklich vereinbart. Ohne entsprechende Vergütungsvereinbarung wird dem Kunden kein eigenes Beratungshonorar berechnet.

Etwaige Vergütungen durch Produktanbieter sowie gesetzlich erforderliche Informationen über Kosten und Vergütungen werden dem Kunden entsprechend den für die jeweilige Tätigkeit geltenden Vorgaben offengelegt.

7. Kommunikation und Datenschutz

Die Parteien stimmen geeignete Kommunikationswege miteinander ab. Für sensible Finanzierungsunterlagen sollen geschützte Übertragungswege verwendet werden.

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus den bereitgestellten Datenschutzhinweisen.

Die Weitergabe von Unterlagen an Kreditinstitute oder andere Beteiligte erfolgt nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage und gegebenenfalls eine erforderliche Beauftragung oder Einwilligung vorliegen. Diese Bedingungen begründen keine pauschale Einwilligung zur Datenweitergabe.

8. Beendigung der Zusammenarbeit

Der Kunde kann einen unentgeltlichen Vermittlungsauftrag jederzeit in Textform beenden. Für gesonderte entgeltliche Aufträge gelten die vereinbarten Laufzeit- und Kündigungsregelungen sowie die gesetzlichen Rechte.

Die Beendigung eines Vermittlungsauftrags beendet keine bereits abgeschlossenen Verträge mit Kreditinstituten oder sonstigen Produktanbietern.

9. Haftung

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Diese Bedingungen enthalten keine zusätzliche Haftungsbeschränkung.

Gesetzliche oder vertraglich maßgebliche Verantwortlichkeiten eines haftungsübernehmenden Instituts bleiben unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben anwendbar.

Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Regelungen.